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Techn. Engstellen und ökologische Konflikte

 

Doershelf (60-1)

bild
Lupe
Technische Engstellen 60-1 / 60-2

UNTERQUERUNG DER STILLGELEGTEN ZENTRALDEPONIE DOERSHELF IM TRASSENKORRIDOR

Innerhalb des Trassenkorridors ist nach unserer Einschätzung weder eine westliche (Bundestraße 3; Rheinbach und Wispe) noch eine östliche (Selterklippen) Umgehung der stillgelegten Deponie möglich. Also kann an dieser Engstelle eine offene Bauweise aufgrund der topographischen Situation ausgeschlossen werden.

Dann käme also innerhalb dieser Trassenkorridor-Variante nur eine Unterquerung in Frage.

Vorab muss aber geklärt werden, ob und wenn ja, in welchem Abstand eine Unterquerung der Deponie überhaupt zulässig ist. Zurzeit wird ständig mit Sonden geprüft, ob durch die stillgelegte Deponie eine Gefährdung des Grundwassers zu befürchten ist.

Eine Unterquerung dürfte sich allerdings auch recht schwierig gestalten:

  • wegen des Felsgesteins unter und östlich der stillgelegten Deponie
    (es gibt Hinweise, dass sich unterhalb der Deponie die Gesteinsschichten verschieben könnten - tektonische Verschiebungen),
  • wegen der Länge.
    Im weiteren Trassenverlauf nach Norden müsste mit der Unterquerung der Deponie auch die Wispe, die Zuwegung zur Kläranlage und zweimal die Bundesstraße 3 in einem Zuge unterquert werden.
Insgesamt also eine ökonomisch und ökologisch sehr anspruchsvolle Stelle in der Trassenplanung.

Daher haben wir den Vorhabensträger aufgefordert - um unnötige Kosten zu vermeiden - schon in der Phase der Bundesfachplanung eine tiefergehende Prüfung der Machbarkeit vorzunehmen.

 

Karstgebiet Ammensen – Varrigsen (60-2)

Schutzgut Boden

Das Gebiet mit Verkarstungsgefährdung („Bergsenkungsgebiet mit besonderen Georisiken“) durchquert den geplanten Trassenkorridor in der gesamten Breite des verbleibenden Passageraums diagonal von der Höhe der Ortschaft Varrigsen bis zur Ortschaft Ammensen.

Die Senkungsbereiche in dem Karstgebiet sind ständigen Veränderungen unterworfen.

Der geplante Trassenkorridor wird zwischen den Schutzgebieten Selter und Hils hindurchgeführt. Der verbleibende Passageraum des Trassenkorridors verläuft dabei quer zu dem nach Osten abfallenden Hang vom Selter zum Rheinbachtal (profiliertes, landwirtschaftlich als Grünland genutztes Gelände, Steigungen von 15 – 20 %).

Da das Karstgebiet in diesem Trassenkorridorabschnitt nicht umgangen werden kann und auch mehrere biotopgeschützte Stellen enthält, muss es wohl unterquert werden.

In diesem Abschnitt liegt auch die touristisch nicht erschlossene (FFH-Lebensraumtyp 8310) und als Biotop nach § 24 NAGBNatSchG besonders geschützte „Mathildenhöhle“.

Die (erst vor ca. 20 Jahren entdeckte) Mathildenhöhle liegt an einer Schichtgrenze zwischen Gips- und Tonschichten. Für ihre Entstehung ist ein aus dem Hils kommender Bach verantwortlich. Nach Darstellung der Höhlenforscher fließt der Bach auf Umwegen durch eine Senke mit Erdfällen einem Sulfatlager zu. Bei Erreichen entfaltet er dort seine Lösungskraft und bildet auf diese Weise die Höhle. Die Entdecker der Höhle stellen fest: „...die Höhle und die davorliegenden Erdfälle (unterliegen) einem sehr schnellen Veränderungsprozess...“, was auch von den Anwohnern bzw. Eignern bestätigt wird. Anwohner berichten auch von mindestens einer weiteren, noch nicht kartierten Höhle in diesem Gebiet.

Wie kann sichergestellt werden, dass durch die Baumaßnahmen die hier vorhandenen Biotope nicht beeinflusst oder geschädigt werden, insbesondere durch die Bohrungsmaßnahmen die Struktur der Höhle(n) bei den evtl. Unterquerungen?

 

Landwirtschaftlich genutzte Flächen

Wir stimmen mit dem Netzbetreiber überein, dass bei Errichtung der Trasse die Veränderung der Bodenqualität, durch eine bodenkundliche Baubegleitung und eine an die Boden- und Witterungsverhältnisse angepasste Bautätigkeit, geringgehalten werden kann.

Das Gebiet an dieser „Techn. Engstelle wird landwirtschaftlich als Weidefläche genutzt. Nach dem Gutachten von Prof. Dr. Trüby im Auftrag der Amprion GmbH („Auswirkungen der Wärmeemission von Höchstspannungserdkabeln auf den Boden und auf landwirtschaftliche Kulturen“) können bei „Dauergrünland“ längerfristig auftretende Einflüsse der Wärmeemission nicht ausgeschlossen werden.

Sowohl wegen der Schräghanglage als auch wegen der möglichen Erdabsenkungen müsste bei offener Bauweise das Erdkabel mit speziellen Bettungsmaterialien abgesichert und ständig überwacht werden. Nach unserer Kenntnis verstärken diese die Wirkungen der Wärmeemission.

Daher sind wir darüber hinaus der Auffassung, dass zumindest an problematischen Stellen – wie z.B. an dieser Techn. Engstelle 60 - 2 – zur Vermeidung von Kosten und irreversiblen Schäden bereits vor Festlegung des Trassenkorridors bodenkundlich geprüft werden muss, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzun-gen, diese Trassenführung für die geplante Erdkabelverlegung geeignet ist
(vgl. Abschnitt B 3 "Bodenschutz" unserer Anträge zur Antragskonferenz vom 13.06.2017 in Hannover).

Wie kann sichergestellt werden, dass in diesem Gebiet die landwirtschaftliche Nutzung (nach einer Erholungsphase) unverändert erhalten bleibt?

 

 

Verantwortlichkeit (Impressum): Eric Grotjahn E-Mail, 1. Vorsitzender, Delligsen, Niedersachsen
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Letztes Update dieser Seite: Februar 2019.