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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat in seiner Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass bei der Planung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze der Strahlenschutz beachtet werden muss. Wichtig sei vor allem, die betroffenen Menschen frühzeitig mitzunehmen und nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen.
"Stromtrassen sollten aus Sicht des Strahlenschutzes so geplant werden, dass sie möglichst nicht zu einer zusätzlichen Strahlenbelastung führen. Das bedeutet beispielsweise, dass neue Leitungen nicht durch Wohngebiete geführt werden sollten."
Allein im Gebiet des Flecken Delligsen würde bei der Trassenvariante 4 nach Planungen von Transpower der nach EnLAG (Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen) vorgesehene Vorsorge-/Sicherheitsabstand an sieben(!) Stellen unterschritten. Trotzdem geht Transpower bei ihrer Planung von einer Freileitungsverlegung aus.
Der Wortlaut der gesamten Pressemitteilung: