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Werkstattgespräch mit Experten

Nachricht vom 01.02.2012

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Werkstattgespräch in Göttingen

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Lupe

In welchem Umfang können Erdkabel zurzeit eingesetzt werden?

Äußerungen der Kabelhersteller einerseits und der Netzbetreiber andererseits über die Einsetzbarkeit von Erdkabelsystemen konnten unterschiedlich interpretiert werden. Dies veranlasste Bernd Kördel, den Sprecher der Bürgerinitiative aus dem Schwalm-Eder-Kreis gemeinsam mit der DUH zu einem Werkstattgespräch am 24.01.2012 in Göttingen einzuladen. Mit dabei waren Vertreter der Netzbetreiber (TenneT TSO GmbH, 50 Hertz Transmission GmbH), des Verbandes der Kabelhersteller (Eurocable EWN), von Planungsbehörden aus Hessen und Niedersachsen, der Bundesnetzagentur, des Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), des Forums Netzintegration Erneuerbare Energien bei der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und Vertreter von Bürgerinitiativen aus Hessen und Niedersachsen.

Recht bald wurde klar, dass die Kabel herstellende Industrie wohl die Einzelkomponenten für die Erdkabel zur Verfügung stellen kann, jedoch werden noch Referenzobjekte benötigt, um das Gesamtsystem der Teil-Erdverkabelung zu optimieren. Im Spannungsbereich bis 110 kV liegen bereits 50 Jahre Erfahrungen vor. Dort sind Erdverkabelungen weder ein technisches noch ein logistisches Problem. Anders sieht es in der Spannungsebene von 380 kV Wechselstrom aus: hier liegen Erfahrungen erst seit 15 Jahren vor. Lösungen aus der Anfangszeit würden heute so nicht mehr gebaut, jedoch werden weitere Strecken benötigt, um Erfahrungen für weitere Optimierungen zu sammeln. Die Erfahrungen mit der Vollerdverkabelung mit Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) betrage erst wenige Jahre. Sie liegen auch nicht im erforderlichen Leistungssprektrum.

Der Vertreter des Netzbetreibers TenneT betonte wiederum, dass er die Gewährleistung für die Betriebssicherheit von 380 kV Teilerdverkabelung nur für eine Strecke von insgesamt 20 km übernehmen könne. Die Gesetzeslage (EnLAG) erlaube darüber hinaus auch keine weitere Ausdehnung der Teil-Erdverkabelung. Dagegen wurde eingewandt, dass diese Einschränkung wohl nur aus betriebswirtschaftlicher - nicht aus technologischer - Sicht gemacht werden könne.

Aus landesplanerischer Sicht wurde der Blick nach vorn geöffnet. Die Frage, wie man aus den Erfahrungen der Vergangenheit in der Zukunft schneller zu Lösungen mit größerem Kabelanteil kommen kann, wurde seitens der Netzbetreiber so beantwortet, dass die Ursache in der unklaren Gesetzeslage gesehen wird - von dort seien auch die Verzögerungen im bisherigen Netzausbau zu begründen.

Die Bürgerinitiativen betonten, dass die jüngste Gesetzgebung (NABEG) wohl eine verbesserte Bürgerbeteiligung zu Beginn der Planverfahren ermögliche, dass aber substantielle Besserstellungen der betroffenen Bürger fehlten und z.T. wieder zurück genommen worden sind (z.B. Abstandsregelungen, Umweltverträglichkeitsprüfung - UVP - im beschleunigten Verfahren bei bestehenden Leitungen, eingeschränkter Rechtsweg). Außerdem sei es dringend nötig, die von der Erdkabelverlegung ausgehenden ökologischen Wirkungen und die Beeinträchtigung der Landwirtschaft auf verlässlicher Basis zu untersuchen.

Begrüßt wurde die Bereitschaft des Netzbetreibers baldmöglichst „Runde Tische“ oder „Bürgerforen“ im laufenden Verfahren „Wahle - Mecklar“ einzurichten. Denn jede Verzögerung im Netzausbau stelle eine weitere Belastung der Netzintegration für die Erneuerbaren Energien und für die notwendige Systemsicherheit des Netzes nach dem beschleunigten Atomausstieg bzw. der „Energiewende“ dar.

 

 

 

 

Verantwortlichkeit (Impressum): Eric Grotjahn E-Mail, 1. Vorsitzender, Delligsen, Niedersachsen
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Letztes Update dieser Seite: Februar 2012.