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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 26.11.2012 den von ihr bestätigten Netzentwicklungsplan Strom 2012 mit dem begleitenden Umweltbericht an den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, übergeben. Dieser Plan bildet die Grundlage für das erste Bundesbedarfsplangesetz, das noch im Dezember 2012 vom Kabinett beschlossen und 2013 dem Parlament zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten 74 Maßnahmen vorgeschlagen. Diese sind von der Bundesnetzagentur zunächst auf 51 reduziert worden. Damit ist erneut bestätigt worden, dass die Übertragungsnetzbetreiber bei ihren Planungen den Grundsatz „so wenig Netzausbau wie nötig“ nicht beachten.
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