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TenneT hat seit 10.10.2014 eine Vorabveröffentlichung des Antrags auf Errichtung einer Höchstspannungsleitung zwischen Wilster in Schleswig-Holstein und Grafenrheinfeld in Bayern nach § 6 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) in das Netz gestellt.
hier
Wird dieser Antrag bei der Bundesnetzagentur offiziell eingereicht, beginnt das formelle Planungs- und Genehmigungsverfahren der Bundesfachplanung.
Zunächst lädt darin die Bundesnetzagentur zu Antragskonferenzen entlang der geplanten Trassenführung ein.
Dort werden die Antragsunterlagen öffentlich diskutiert. Auf Basis dieser Diskussion legt die Bundesnetzagentur den sogenannten Untersuchungsrahmen fest – also welche Trassenkorridorvorschläge im weiteren Verfahren vertieft geprüft werden sollen und welche konkreten Untersuchungen dafür durchzuführen sind.
Zu den Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung im formellen Verfahren:
hier bei TenneT
hier bei der Bundesnetzagentur