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Seit Anfang 2016 gilt für einzelne Netzausbauvorhaben(z. B. Sued.Link) ein Erdkabelvorrang .
Dadurch verändern sich grundlegend die Planungsvorgaben für die Bundesfachplanung (Raumordnungsverfahren).
Die Bundesnetzagentur hat jetzt ein Positionspapier entworfen, in dem die rechtlichen und methodischen Anforderungen an die Planung nach § 6 NABEG beschrieben sind, die sich aus dem Erdkabelvorrang für die Planungen der Vorhabenträger (Netzbetreiber) ergeben.
Bis zum 18.03.2016 kann hierzu Stellung genommen werden.
Die Bundesnetzagentur möchte den Entwurf des Positionspapiers am 3. März 2016 im Rahmen einer Methodenkonferenz in Bonn mit der Öffentlichkeit diskutieren.
Nähere Informationen zur Methodenkonferenz
Nähere Informationen zum Positionspapier
Stellungnahme der BI Delligsen