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Zu Beginn seines Berichtes in der Jahreshauptversammlung am 29.03.2017 stellte der Vorsitzende Heinz-Jürgen Siegel die gegenwärtige Planungssituation in und um den Bereich des Fleckens Delligsen dar. Konnten betroffene Bürger noch in der letzten Jahreshauptversammlung relativ entspannt auf die Planungen der Höchstspannungsverbindungen von Nord nach Süd blicken, so befindet sich seit Herbst 2016 auch das Leinetal wieder im Focus der Planer. SUED.LINK 2.0 Die AG TransnetBW und TenneT hätten zwar nach ihrer vorgezogenen, informellen Bürgerbeteiligung eine Vorzugstrasse benannt und diese der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgeschlagen. Jedoch würden alle bisher angedachten Streckenvarianten von der BNetzA in gleicher Detailtiefe untersucht und seien auch „noch im Rennen“. Die sog. „vorläufige Vorzugstrasse“ führe östlich an Hannover Inzwischen seien vom Vorhabensträger die Planungsunter-lagen eingereicht worden. Nach Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit durch die BNetzA könnten die Antragskon-ferenzen eröffnet werden (inzwischen verdichteten sich die Anzeichen, dass mit den Antragskonferenzen für den Abschnitt Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen etwa Ende Juni/Anfang Juli 2017 gerechnet werden müsse). "Wahle - Mecklar" | Zur Arbeit der Bürgerinitiative Anhand einer tabellarischen Zusammenstellung (hier) erklärt der Vorsitzende die wichtigsten Aktionen der Initiative aus dem letzten Jahr:
Rückblickend Bilanz ziehend konnte Heinz-Jürgen Siegel feststellen, dass durch den Einfluss der Bürgerinitiativen und anderer Proteste sich die Planungslandschaft der Stromtrassen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erheblich verbessert habe. Trotzdem blieben noch einige kritische Stellen, die als „Geburtsfehler“ schon bei der Entwicklung und Verabschiedung des Netzausbau-Beschleunigungsgesetzes (NABEG) entstanden seien. Man habe damals in einem Zuge sowohl den Netzausbau beschleunigen als auch die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger verstärken wollen. Nach wie vor erstellten jedoch diejenigen, die die Stromnetze wirtschaftlich betrieben - die Netzbetreiber - die Grundlagen der Planung. Die Bundesnetzagentur könne nur versuchen „Schlimmstes zu verhüten“. Aus einem anfänglichen, rückwärts am Bestand orientierten „Szenario-Rahmen“ würde alle 2 Jahre ein Netzentwicklungsplan entwickelt, der im Parlament vorgestellt und diskutiert wird. Nach Abstimmung erlange dieser dann Gesetzeskraft. Aus den Verbindungen werden dadurch „not“wendige Leitungen, deren Bedarf später in den seltensten Fällen zurückgestuft werden könne. Die Klimaschutzziele der Bundesregierung könnten mit diesen Plänen nicht erreicht werden. Es stelle sich ohnehin die Frage, ob diese "Top Down" - Planungsmethode den Zielen der Energiewende angemessen sei. Auch ein Rechtsschutz für den Bürger sei erst nach dem Planfeststellungsbeschluss und nur einstufig in der obersten Instanz möglich. Ergebnis der Vorstandswahlen |