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Mit Hilfe der Erkenntnisse aus der Antragskonferenz am 13. Juni 2017 in Hannover und den eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur am 23. November 2017 den Untersuchungsrahmen für den Abschnitt B der Vorhaben 3 und 4 (HGÜ Höchstspannungsverbindung "SUED.LINK") festgelegt.
Die wesentlichen von unserer Bürgerinitiative eingereichten Stellungnahmen sind alle in den Untersuchungsrahmen eingeflossen
(vgl. unsere Nachricht vom 01.06.2017).
Der Untersuchungsrahmen bestimmt den Inhalt der Unterlagen, die die Vorhabenträger nach § 8 NABEG einzureichen haben. Da noch nicht entschieden ist, welche der Streckenvarianten ausgewählt werden, müssen alle in der gleichen "Tiefe" untersucht werden. Die Bundesnetzagentur rechnet mit der Vorlage der Unterlagen im dritten Quartal 2018.
Den vollständigen Text des Untersuchungsrahmens (66 Seiten, 531 kb) können Sie mit dem Link herunterladen
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Weitere aktuelle Informationen zum Bundesplanverfahren finden Sie auf der Homepage der BNetzA.
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