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Wahle-Mecklar: Planfeststellung

Nachricht vom 04.12.2017

Zu allen Nachrichten

 

Planfeststellung für den ersten Teilabschnitt

bild
Lupe
Trassenverlauf; (C) TenneT TSO GmbH

Dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT wurde am 28. November 2017 der Planfeststellungsbeschluss für den rund 50 km langen Teilabschnitt B zwischen den Umspannwerken Lamspringe (Landkreis Hildesheim) und Hardegsen (Landkreis Northeim) erteilt.

Damit ist für den Übertragungsnetzbetreiber in Niedersachsen die Grundlage für den Bau des ersten Abschnitts der 160 km langen Leitung gelegt. Der Abschnitt umfasst die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wahle - Mecklar zwischen dem geplanten Umspannwerk Lamspringe und dem Umspannwerk Hardegsen.
Den Verlauf entnehmen Sie bitte hier

Zu diesem Abschnitt gehört

  • der Neubau des Umspannwerkes Lamspringe
  • die Anbindung des Pumpspeicherkraftwerks Erzhausen, die über die bestehende Schaltanlage Erzhausen in die Haupttrasse mittels einer Kraftwerksanschlussleitung, Kabelanlage und einer Kabelübergangsanlage integriert wird.
  • nach Inbetriebnahme der 380-kV-Leitung
    der Rückbau der quer durch Delligsen geführten 220-kV-Leitung Lehrte - Hardegsen mit Anschluss nach Erzhausen
    (vom Steinberg über Maschstr./Am Kalkofen und Landwirt Nolte zur Hochstraße, Am Campe sowie Siedlungsstraße und weiter über die Feldmark an Düsterntal vorbei nach Ammensen).

Die Errichtung des Umspannwerkes und die Anbindung des Pumpspeicherwerks sind nicht Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses.

Der Planfeststellungsbeschluss lag in der Zeit vom 8. Dezember 2017 bis einschließlich 21. Dezember 2017 zusammen mit den festgestellten Planunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus; u. a. auch im Flecken Delligsen, Schulstraße 2, 31073 Delligsen.

Der Planfeststellungsbeschluss kann auch hier eingesehen und heruntergeladen werden (1,4 MB, 314 S.):
hier

Gegen den Planfeststellungsbeschluss konnte innerhalb eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

 

Stadt Einbeck klagt gegen Planfeststellung

Nachtrag vom 12.01.2018

Nach Presseberichten hat die Stadt Einbeck gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Erfolgschancen werden als gering eingeschätzt. Ob von persönlich Betroffenen noch weitere Klagen eingereicht worden sind, ist hier und jetzt nicht bekannt.

 

Nachtrag vom 20.09.2019

Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtskräftig.

vgl. unsere Nachricht vom 20.09.2019

 

 

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