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TenneT-Vorschlag: Westl. Variante

Nachricht vom 23.02.2019

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Quelle: https://www.tennet.eu/de/unser-netz/.../suedlink

Völlig überraschend hat TenneT bzw. die ARGE Sued.Link bei ihrer Trassenplanung nach § 8 NABEG jetzt die westliche Variante vorgeschlagen. Damit wäre auch Delligsen vom Verlauf der Trassenführung des Sued.Link betroffen.

Die jetzt gefundene Trasse sei aufgrund der vorliegenden und selbst beschafften Informationen nach den Vorgaben („Unter-suchungsrahmen“) der Bundesnetzagentur (BNetzA) gefunden worden. Dieser Vorschlag wird nun - zeitlich nach den Planungs-abschnitten gestaffelt - der BNetzA vorgelegt, der zu Delligsen gehörende Abschnitt B am 22.03.2019. Danach werden die eingereichten Unterlagen von der BNetzA auf Vollständigkeit geprüft.

Nach diesem Schritt wird die BNetzA die öffentliche Auslegung veranlassen. Jede Person oder Vereinigung kann zu den Unter-lagen Stellung nehmen. Die Stellungnahmen werden dann in einem Erörterungstermin verhandelt. Das Bundesplanverfahren endet mit der Veröffentlichung der Entscheidung durch die BNetzA.

Der jetzt gefundene Vorschlag zum Trassenverlauf, in unserem Bereich etwa parallel der B3 von nördl. von Elze bis südl. von Northeim, entspricht dem bisher bekannten Trassenkorridor-segment 60 (TKS 060). Für diesen Verlauf hatten wir im bishe-rigen Verfahren eine Reihe von Hinweisen gegeben und im wesentlichen folgende Forderungen gestellt:

  • Es muss geprüft werden, ob und in welchem Abstand eine Unterquerung der Deponie aus ökologischen Gründen überhaupt zulässig, wegen des Felsgesteins (tektonische Verschie-bungen?) machbar und aus ökonomischer Sicht vertretbar wäre. In die Prüfung wäre auch einzubeziehen, dass im weiteren Trassenverlauf nach Norden mit der Unterquerung der Deponie auch die Wispe, die Zuwegung zur Kläranlage und zweimal die Bundesstraße 3 in einem Zuge unterquert werden müssten.
  • Kann sichergestellt werden, dass die unter Naturschutz stehende, in ihrem Bestand sehr fragile Mathildenhöhle durch evtl. Unter-querungen nicht beeinflusst oder geschädigt wird?
  • Kann sichergestellt werden, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen angesichts der notwendigen zusätzlichen Bettungs-maßnahmen bei der in diesem verkarsteten und mit akuten Erdfällen belasteten Bereich mit erheblicher seitlicher Hangneigung spätestens nach einer Erholungsphase unverändert genutzt werden können?
  • Kann durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt werden, dass das Orientierungsvermögen der Fledermausart „Großes Mausohr“ in ihrem geschützten Jagdgebiet in und zwischen den FFH- und Naturschutzgebieten durch Störungen des natürlichen Magnetfeldes durch die HGÜ-Trasse nicht beeinträchtigt wird und keine Vergrämung der Fledermäuse aus diesem Schutzgebiet bewirkt.

In den vorgelegten Unterlagen konnten wir bisher nicht den Eindruck gewinnen, dass diese Hinweise und Forderungen sachangemessen gewürdigt und berücksichtigt worden sind.

vgl. "Planungskonflikte"

 

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Technische Engstellen 60-1 / 60-2

 

 

 

Verantwortlichkeit (Impressum): Eric Grotjahn E-Mail, 1. Vorsitzender, Delligsen, Niedersachsen
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