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Die Frist zur Stellungnahme zu der von der Bundesnetzagentur vorgelegten "Alternative Varrigsen" endet am 08.05.2020.
Durch die von der niedersächsischen Landesregierung zum Schutz vor Neuinfektion mit dem Corona-Virus verordneten Regelungen konnte ein öffentlicher, fachlicher Austausch nicht stattfinden.
Die BI Delligsen in der Hilsmulde e. V. hat daher beantragt,
"die Frist zur Stellungnahme zu der ernsthaft in Betracht genommenen Alternative (TKS 431) im Bereich Varrigsen zu verschieben, und zwar um einen Monat nach Aufhebung der Kontakteinschränkungen, die durch die Landesbehörden zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus verordnet wurden.
Die von den niedersächsischen Landesbehörden verordneten Kontakteinschränkungen haben einen öffentlichen fachlichen Austausch und Diskurs über die vorgelegten Planungen verhindert bzw. auf eine Onlinebeteiligung beschränkt. Damit wurde eine umfassende Öffentlichkeits-beteiligung ausgeschlossen, wäre aber die essentielle Voraussetzung für eine größtmögliche Akzeptanz dieser Vorhaben
( „Trotz … Beschleunigungen wird die Öffentlichkeit auch künftig weiterhin frühzeitig und umfassend eingebunden. Eine solche Öffentlichkeitsbeteiligung ist für die Akzeptanz des Netzausbaus vor Ort von zentraler Bedeutung.“ Bundestagsdrucksache 19/375 v. 28.01.2019)."
Gleichzeitig haben wir zur Wahrung der Fristen in einer "vorläufigen Stellungnahme" darauf verwiesen,
"dass die stillgelegte Zentraldeponie Doershelf in der vorgelegten Alternative (TKS 431: zwischen Selter und B3) weiter im Trassenkorridor verbleibt. Es muss aus hiesiger Sicht ebenso ernsthaft in Betracht gezogen werden, ob durch eine Korridorvariante östlich des Selters, verbunden mit einer weiter südlich gelegenen Querung des Höhenzuges, an einer besser geeigneten Stelle als im Bereich der Deponie,
die Konflikte in dieser Korridorvariante stärker minimiert werden können.
Der vorgelegte Vorschlag behebt nach einer ersten Einschätzung (weitere begründete Stellungnahmen können erst nach breiter angelegter Diskussion und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt werden, s. o.) lediglich technische Probleme bei der Verlegung des Höchstspannungs-kabels im Dolinengebiet. Eine stärkere Vermeidung von weiteren Schutzgüterbelastungen (wie Mensch, Natur oder Boden) ist offenbar nicht vorgesehen.
Es müsste auch geprüft werden, welche Schutzgütergefährdungen die bisherige Trassenführung des TKS 60 im Gebiet des Fleckens Delligsen durch die Führung des TKS 431 erhalten bleiben und welche neuen Gefährdungen, Belastungen usw. durch die neue Alternative hinzukommen, so z. B. die Nähe des Korridorverlaufs zur Wohnbebauung in Ammensen und Varrigsen."
Der Vorsitzende legt hiermit eine Diskussionsgrundlage zur Stellungnahme zu der von der Bundesnetzagentur vorgelegten Trassenkorridor-Variante Varrigsen vor.
Diese Stellungnahme wird am 25.06.2020 in der Vorstandssitzung und voraussichtlich auch in der darauffolgenden Mitgliederversammlung beraten.
Anregungen und Ergänzungen zu dieser Diskussionsgrundlage sind erwünscht.
Richten Sie diese bitte an heinz-j.siegel(at)t-online.de.
Diskussionsgrundlage: Einwendungen
Präzisierung unserer fristgerecht eingereichten, vorläufigen Stellungnahme vom 27.04.2020.