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Offenbar haben (nicht nur) wir mit unseren Hinweisen und Einwendungen bei der Beteiligung zur „Variante Varrigsen“ (TKS 431) doch noch einen Teilerfolg erzielt.
Am 29.08.2020 hat die Bundesnetzagentur eine erneute Nachbeteiligung für die Trassenkorridor-Planung (TKS 434) angekündigt, diesmal im Leinetal. Die jetzt zur Beteiligung ernsthaft in Betracht genommene Trassenkorridor-Alternative zweigt östlich des Fleckens Delligsen (vermutlich vor der stillgelegten Deponie Doershelf) in südöstlicher Richtung ab und verläuft zwischen Freden und Selter durch das Leinetal vorbei an Erzhausen in Richtung Greene.
Die Pläne der Vorhabenträger (ARGE Sued.Link) werden nun - wegen der Corona-Pandemie - ausschließlich in elektronischer Form vom 07.09. – 06.10.2020 für die Bürger und die anerkannten Umweltvereinigungen mit entsprechenden Aufgaben in ihrer Satzung ausgelegt (s. u. "Variante Leinetal"). Personen, die keinen (ausreichen-den) Zugang zum Internet haben, können sich einen Datenträger mit den Dateien zusenden lassen. Einwendungen werden den Vorhabenträgern zur Stellungnahme vorgelegt und anschließend (vermutlich schriftlich) erörtert.
Nachbeteiligung Sommer/Herbst 2020: Unterlagen der Variante Varrigsen
Damit wäre eine unserer Hauptforderungen erfüllt.
Es muss nun geprüft werden, in welchem Korridor die geplante Trasse die geringste Belastung nach sich ziehen wird.
Stellungnahmen können bis zum 06.11.2020 von jeder Person und anerkannten Umweltvereinigung, die in ihren satzungsgemäßen Aufgaben berührt ist, schriftlich an die Bundesnetzagentur gerichtet werden (Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3, Abschnitt B, TKS 434 bzw. Vorhaben 4, Abschnitt B, TKS 434))
Stellungnahme des Vorstandes zur "Variante Leinetal"
Als nächster Verfahrensschritt ist die Erörterung vorgesehen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erörtert die Einwendungen und Stellungnahmen mit dem Vorhabenträger, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben haben.
Wegen der Kontaktbeschränkungen aus Anlass der Corona-Pandemie findet diese Erörterung nach Planungssicherstellungsgesetz im Rahmen einer Online-Konsultation vom 28.01. bis 24.02.2021 statt.
Die kennwortgeschützten Unterlagen
Da sich unser Wirkungsbereich nach Satzung ausschließlich auf das Gebiet des Fleckens Delligsen bezieht, können wir nicht inhaltlich zu den Einzelheiten des vorgeschlagenen Trassenkorridorverlaufs TKS 434 Stellung nehmen.
Daher haben wir innerhalb der Erörterungsphase der BNetzA lediglich übermittelt, dass wir im Vorstand der „Bürgerinitiative: Delligsen in der Hilsmulde e.V.“ die abschließende Abwägung der Vorhabenträger in der der Synopse beigefügten Präsentation im Online-Umlaufverfahren zustimmend zur Kenntnis genommen haben.
Störung des Orientierungsvermögens der Fledermäuse
Unbeschadet dieser Zustimmung haben wir nach Online-Abstimmung im Vorstand erneut auf eine mögliche Störung des Orientierungsvermögens der Fledermäuse im (Natur-) Schutzgebiet „Hils – Selter – Greener Wald“ hingewiesen. Auch in der Variante Leinetal verläuft der Trassenkorridor sehr nahe an diesem Schutzgebiet, dass u. a. als Jagdrevier für diese Tierart dienen soll.
Wir haben daher gefordert, dass bei Querung, Berührung von oder Annäherung an Schutzgebiete das Magnetfeld der HGÜ-Leitungen, solange und soweit abgeschirmt werden muss, bis wissenschaftlich widerlegt ist, dass das Orientierungsvermögen der geschützten Tierarten (z.B. Fledermäuse) durch das Magnetfeld der HGÜ-Verbindung gestört wird. Aus unserer Sicht ist diese Konfliktlage von den Vorhabenträgern in ihrer Stellungnahme nicht hinreichend beachtet worden.
Stellungnahme des Vorstandes zur Synopse