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Drei weitere Trassen im Leinebergland?
Nach öffentlicher Konsultation haben die Übertragungsnetzbetreiber ihre Vorlage zum Netzentwicklungsplan (NEP 2012) nach § 12 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an die Bundesnetzagentur weitergereicht.
Zusammengefasst kamen die Übertragungsnetzbetreiber zu dem Ergebnis, dass in dem Szenario mit mittlerem Ausbau regenerativer Energien („Leitszenario B“) bis zum Jahr 2022 etwa 4.500 km Wechselstromtrasse (davon 2/3 in bestehenden Trassen) und in 4 Korridoren 2.100 km Gleichstromtrasse neu gebaut werden müssen (in der Regel als Freileitung).
Für den Bereich des Weser- und Leineberglandes bedeutete das, dass nach Vorstellungen der Übertragungsnetzbetreiber im Korridor C von Hamburg nach Bayern bis spätestens 2032 bis zu 12 GW Strom transportiert werden sollen. Dafür müssten hier im nahezu gleichen Planungskorridor, in dem die Trasse Wahle - Mecklar demnächst gebaut werden soll, noch weitere 3 (!) Leitungssysteme errichtet werden.
Unsere damalige Stellungnahme finden Sie hier
NEP 2012: Entwurf für 1. Bundesbedarfsplan
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 26.11.2012 den von ihr bestätigten Netzentwicklungsplan Strom 2012 mit dem begleitenden Umweltbericht an den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, übergeben.
Dieser Plan bildet die Grundlage für das erste Bundesbedarfsplangesetz, das noch im Dezember 2012 vom Kabinett beschlossen und 2013 dem Parlament zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Der von der BNetzA bestätigte NEP 2012 umfasst insgesamt rund 2.900 km an Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in bestehenden Trassen und rund 2.800 km an kompletten Neubautrassen.
Die konkrete Trassenplanung mit 1.000 m breiten Planungskorridoren wird nach Vorliegen des Bundesbedarfsplanungsgesetzes voraussichtlich im Laufe des Jahre 2013 von der BNetzA nach dem Netzausbaubeschleunigungsgestz (NABEG)in Angriff genommen.
vgl. unsere Nachricht vom 16.06.2013
Von den insgesamt 90 Maßnahmen, die die Übertragungsnetzbetreiber im Entwurf des NEP Strom 2013 vorgeschlagen hatten, wurden nur 56 durch die Bundesnetzagentur bestätigt. Damit wurde von dort erneut belegt, dass die Übertragungsnetzbetreiber bei ihren Planungen den Grundsatz „so wenig Netzausbau wie nötig“ ("bedarfsgerechte Optimierung" - §11 EnWG) nicht beachten.
Im Korridor C (s. Abbildungen) werden von der BNetzA auch im bestätigten Netzentwicklungsplan für 2023 (NEP2013) "nur"(!)
2 HGÜ-Verbindungen für vordringlich gehalten:
So wurde im Netzentwicklungsplan 2013 (Ausbauziele für 2023) trotz nachdrücklicher Begründung durch die Übertragungsnetzbetreiber die dritte HGÜ-Maßnahme im Korridor C (Maßnahme 06: Kreis Segeberg – Goldshöfe) von der Bundesnetzagentur erneut als nicht bestätigungsfähig eingestuft.
Den aktuellen Stand der Planung der BNetzA finden Sie hier
Der Netzentwicklungsplan 2013 basierte auf Ausbauszenarien für die verschiedenen Energieträger, die bereits vor Bildung der neuen Bundesregierung mit der Öffentlichkeit konsultiert und festgelegt worden waren und spiegelte noch nicht die veränderten energiepolitischen Zielsetzungen aus dem Koalitionsvertrag wider (z. B. die reduzierten Ziele beim Offshore-Ausbau allerdings auch die stärkere Nutzung der Braun- und Steinkohle).
Die ÜNB hatten daraufhin die ersten Entwürfe zum NEP 2014 und O-NEP 2014 erarbeitet. Im NEP 2014 waren von den ÜNBn für den Korridor C damals insgesamt 3 Leitungen mit jeweils 2 GW vorgesehen. Im noch gültigen Bundesbedarfsplan, basierend auf NEP 2012, waren es jedoch nur 2 Leitungen mit jeweils 1,3 GW.
vgl. unsere Stellungnahme vom 04.05.2015
Die BNetzA hatte dann im September 2015 die Ergebnisse ihrer Konsultation veröffentlicht und auf S. 134 ff. der Bedarfsermittlung festgestellt:
"Die Maßnahme C06WDL (Kreis Segeberg – Wendlingen) wird nicht bestätigt...Bei einer Reduktion der Offshore-Leistung und einer Kappung von Einspeisespitzen kann eine Wirksamkeit der Maßnahme...nicht mehr ermittelt werden."
Das Ergebnis dieser Prüfung ist nun in das Bundesbedarfsplangesetz 2015 eingeflossen
Den aktuellen Stand der von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern ausgearbeiteten Netzentwicklungspläne, die von der BNetzA durch die Öffentlichkeit konsultiert und dann geprüft und genehmigt werden, erfahren Sie direkt bei der BNetzA
hier