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26.03.2021: BNetzA_Entscheidung [Mehr]
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Netzausbau

 

Bundesnetzplanung

Nach dem beschleunigten "Atomausstieg" hat das Parlament durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die Verabschiedung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) der Bundesnetzagentur (BNetzA) weitreichende Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Höchstspannungsnetze übertragen.

Im Rahmen dieser Aufgaben wird seit 2016 in einem 5-schrittigen Verfahren alle zwei Jahre (gerade Jahreszahl) auf Vorlage der Übertragungsnetzbetreiber ein (1) Szenariorahmen mit den künftigen Ausgangs- und Entwicklungsdaten der Energiebedarfs erstellt.
Daraus folgen nationale (2) Netzentwicklungspläne (O-NEP und NEP). In diesen Netzentwicklungsplänen werden die Ausgangs- und Endpunkte der jeweiligen Höchstspannungsverbindungen des Übertragungsnetzes festgelegt.
Diese dienen nach Überprüfung durch die BNetzA dem Parlament als Vorlage, das daraus den (3) Bundesbedarfsplan beschließt,
mit den Ausgangs- und Endpunkten für den notwendigen Bedarf der zu errichtenden Höchstspannungsverbindungen.
Der Bundesbedarfsplan bildet für die anschließende (4) Bundesfachplanung (vergleichbar dem Raumordnungsverfahren) die Vorlage.
In der Bundesfachplanung werden dann die etwa 1.000 m breiten Trassenkorridore für die Höchstspannungsverbindungen bestimmt.
Als letzte Planungsstufe folgt das (5) Planfeststellungsverfahren mit der "parzellenscharfen" Festlegung der Trassen, die bei länderübergreifenden Projekten auch von der BNetzA durchgeführt wird.

Jeder Planungsschritt (bis auf den "Bundesbedarfsplan") geht aus von den Planungen der Übertragungsnetzbetreiber, die dann von der Bundesnetzagentur überprüft und genehmigt werden.
Beteiligungsmöglichkeiten der (betroffenen) Bürgerinnen und Bürger sind (mit abnehmendem Einfluss) bei allen Verfahrensschritten möglich.
Erst nach dem letzten Verfahrensschritt ("Planfeststellungsverfahren") ist vor dem Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich
eine gerichtliche Überprüfung der Verwaltungsentscheidungen möglich.

Über die einzelnen Arbeitsschritte und den jeweils aktuellen Stand der Planungen erhalten Sie Informationen auf den folgenden Seiten unserer Homepage
hier

und über die Bundesnetzagentur (BNetzA)
hier

 

Trassenkorridor-Vorschlag ArGe Sued.Link 09/2016

bild

Trassenkorridorsegment 60 (TKS 60) auf dem Gebiet des Fleckens Delligsen

 

Zum grundsätzlichen Aufbau einer Kabeltrasse

Tennet beschreibt die Breite des gesamten Kabelgrabens für die Maßnahme C06 mod Wilster-Grafenrheinfeld: Sie betrage für ein System ca. 15-20 m; im Fall gemeinsamer Trassenführung mit der weiteren Maßnahme C05 Brunsbüttel – Großgartach betrage sie für die dann notwendigen insgesamt zehn Kabel ca. 30-40 m

Kabelgrabensystem nach TenneT

Es gibt jedoch Firmen, die eine Erdverkabelung mit deutlich geringerem Aufwand ermöglichen wollen.

vgl. Darstellung von infranetz AG

 

 

Verantwortlichkeit (Impressum): Eric Grotjahn E-Mail, 1. Vorsitzender, Delligsen, Niedersachsen
Copyright 2014 (Impressum)
Letztes Update dieser Seite: Mai 2019.