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NACHRICHTEN
23.07.2021: Neuer Vorstand gewählt [Mehr]
18.06.2021: BI unterstützt Fledermausschutz [Mehr]
29.04.2021: Planfeststellung Sued.Link-Leinetal [Mehr]
26.03.2021: BNetzA_Entscheidung [Mehr]
13.03.2021: JHV 2021 verschoben [Mehr]
29.08.2020: Erneute Nachbeteiligung [Mehr]
   

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Von der Freileitung zum Erdkabel-Vorrang

 

"Rückgrat für die Energiewende" - oder...

"Dinosaurier des Strommarktes" (Bürgerinitiativen gegen Süedlink)

TenneT TSO GmbH und Transnet BW hatten am 05.02.2014 gemeinsam in einer Pressekonferenz ihre Vorzugstrasse der "Gleichstrom-autobahn ohne Auf- und Abfahrt" im Korridor "C" veröffentlicht. Sie stellt nach Darstellung der Übertragungsnetzbetreiber das "Rückgrat der Energiewende" dar. Wäre diese Trassenführung so von der Bundesnetzagentur genehmigt worden, wären die Ortschaften an der Trasse Wahle - Mecklar und auch unser Bereich (Delligsen) nicht mehr betroffen gewesen.

Gegen diese Planungen hatte es bundesweit heftige Proteste gegeben - auch aus Niedersachsen. In einem Gutachten von Prof. Dr. Runge (im Auftrag der Klimaschutzagentur Weserbergland, Hameln) wurde u.a. kritisiert, dass die ÜNB die Planungsgrundsätze und Bewertungen intransparent und nicht ausgewogen be- und verarbeitet haben.

Die ÜNB hätten schon bei der Grobkorridorfindung den (wirtschaftlichen) Aspekt der Bündelung explizit und uneingeschränkt in den Vordergrund gestellt und sich in der Folge auf die Trassenführung "Mitte/West" konzentriert. In diesem Planungsstadium sei z. B. eine frühzeitige Einbeziehung der Einwohnerdichte als Planungsfaktor erforderlich und praktikabel gewesen - mit anderen Ergebnissen.

vgl. den vollen Text des Gutachtens

vgl. auch unsere Nachrichten
vom 18.09.2014
vom 13.10.2014
und vom 14.12.2014

 

Planungsschritte

Am 2. Juli 2015 wurde bei einem "Klimagipfel" der Regierungsfraktionen der Erdkabelverlegung der Vorrang eingeräumt. Der führte im Dezember 2015 zum „Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ und sieht einen allgemeinen Vorrang für Erdkabel beim Bau von neuen Gleichstromverbindungen vor.

In der Folge stellte die Bundesnetzagentur ein Positions­papier zur Diskussion, in dem die recht­lichen und metho­dischen Anforderungen an die Planung nach § 6 NABEG beschrieben wurden, die sich aus dem Erdkabelvorrang für die Planungen der Vorhaben­träger (Netzbetreiber) ergeben.

Stellungnahme der BI Delligsen in der Konsultation

Weitere Informationen zum Positionspapier der BNetzA

Die Planer von TenneT und TransnetBW entwickeln zunächst ein Netz aus geeigneten Erdkabel-Korridorabschnitten. Diese werden gemeinsam mit der Öffentlichkeit vor Ort und online diskutiert. So sollen wichtige regionale und lokale Informationen gesammelt werden ("vorgezogene informelle Bürgerbeteiligung").

vgl. unsere Nachricht vom 01.12.2016

Alle Erdkabel-Korridorrsegmente werden dann auf dieser Basis bewertet, optimiert und miteinander verglichen. Die Ergebnisse werden als Antrag unter Nennung einer Vorzugstrasse bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Im Laufe der weiteren Untersuchungen, also während des gesamten Verfahrens, kann sich der bestgeeignete Trassenkorridor immer wieder verschieben und steht erst am Ende verbindlich fest.

Auf den Antragskonferenzen legt die Bundesnetzagentur fest, welche Erdkabel-Korridore dazu im weiteren Verfahren ausführlicher auf ihre Eignung geprüft werden sollen. Betroffene Bürger und Gebietskörperschaften sowie Verbände und Vereinigungen haben hier erneut die Möglichkeit, ihre Anliegen, Hinweise und Vorschläge in das Verfahren einzubringen.
siehe auch unsere Nachricht vom 25.04.2017

Inzwischen hat TenneT die mit der BNetzA abgestimmten Planungsschritte veröffentlicht:
vgl. Planungsschritte nach TenneT
und die
Veröffentlichung von Oktober 2016 - vor Eintritt in die Bundesfachplanung

siehe auch unsere Nachricht vom 25.04.2017 und 01.06.2017

 

Nun doch: TenneT schlägt westl.Trassenkorridor vor

Völlig überraschend hat TenneT bzw. die ARGE Sued.Link bei ihrer Trassenplanung nach § 8 NABEG jetzt im Februar 2019 den westlichen Korridor vorgeschlagen. Damit wäre auch Delligsen vom Verlauf der Trassenführung des Sued.Link betroffen.

Die jetzt gefundene Trasse sei aufgrund der vorliegenden und selbst beschafften Informationen nach den Vorgaben („Untersuchungsrahmen“) der Bundesnetzagentur (BNetzA) gefunden worden. Dieser Vorschlag wird nun - zeitlich nach den Planungsabschnitten gestaffelt - der BNetzA vorgelegt, der zu Delligsen gehörende Abschnitt B am 22.03.2019. Danach werden die eingereichten Unterlagen von der BNetzA auf Vollständigkeit geprüft.

Nach diesem Schritt wird die BNetzA die öffentliche Auslegung veranlassen. Jede Person oder Vereinigung kann zu den Unterlagen Stellung nehmen. Die Stellungnahmen werden anschließend in einem Erörterungstermin verhandelt. Das Bundesplanverfahren endet mit der Veröffentlichung der Entscheidung durch die BNetzA.

Der Gemeinderat hat mit einer Resolution zu den Plänen Stellung genommen:
Resolution des Gemeinderates.

Die Einwendungen der Bürgerinitiative gegen die Planungen der ArGe Sued.Link können Sie hier im Wortlaut nachlesen:
Einwendungen der Bürgerinitiative Delligsen

 

Alternativen der BNetzA zur Vorzugstrasse

bild
TKS 431, Quelle: BNetzA, 2020

Variante Varrigsen

Die BNetzA legte vom 09.03.2020 bis zum 08.04.2020 - also gleich zu Beginn der zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus verordneten Kontakt-einschränkungen - eine „kleinräumige Alternative“ zum ursprünglich geplanten Trassenkorridor im Bereich Varrigsen vor. Die vollständigen Unterlagen konnten unter Einschränkungen im Rathaus Delligsen eingesehen und/oder heruntergeladen werden.

Nach unserer Bewertung werden mit der vorgelegten "Alternative Varrigsen" lediglich die bautechnischen Schwierigkeiten im Erdfallgebiet zwischen Varrigsen und Ammensen umgangen. Die ökologischen Probleme bleiben erhalten.

Darüber hinaus wird von der Bürgerinitiative kritisiert, dass nicht erkennbar ist, warum mit einer weiträumigeren Umgehung der stillgelegten Zentraldeponie Doershelf nicht ein weniger aufwendiger Trassenkorridor-Verlauf gesucht wurde.

Den gesamten Text der Stellungnahme können Sie hier herunterladen und nachlesen:
Stellungnahme des Vorstandes


Variante Leinetal

Vom 06.09.-06.10.2020 hat die Bundesnetzagentur erneut eine Variante der Trassenkorridor-Planung (TKS 434) vorgelegt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt. Zu dieser Nachbeteiligung kann bis zum 06.11.2020 Stellung genommen werden.

Die jetzt zur Beteiligung ernsthaft in Betracht genommene Trassenkorridor-Alternative zweigt östlich des Fleckens Delligsen (vor der stillgelegten Deponie Doershelf) in südöstlicher Richtung ab und verläuft zwischen Freden und Selter durch das Leinetal vorbei an Erzhausen in Richtung Greene.

Damit liegt nun eine Planung vor, die beide technisch schwierigen Stellen im Gebiet des Fleckens Delligsen umgeht. Daher hat der Vorstand der Bürgerinitiative unter den nunmehr drei vorliegenden Varianten diese favorisiert. Wir müssen aber feststellen, dass auch bei diesem Verlauf neue Schutzgüterbelastungen entstehen und z. T. auch Schutzgüter der vorausgegangenen Planungen weiterhin belastet würden.

Die gesamte Stellungnahme des Vorstandes können Sie herunterladen und/oder nachlesen:
hier

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Verantwortlichkeit (Impressum): Eric Grotjahn E-Mail, 1. Vorsitzender, Delligsen, Niedersachsen
Copyright 2014 (Impressum)
Letztes Update dieser Seite: Oktober 2020.